Entwicklung des Hotelkonzeptes an der Stadthalle Reutlingen

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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den offiziellen Wettbewerbsunterlagen, die Sie auf schriftliche Anfrage bzw. die Ihnen auf schriftliche Anforderung gerne übersandt werden.

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Gesucht wird ein Investor

Im Rahmen des zweistufigen Investorenwettbewerbs wird ein Investor gesucht für den Bau und Betrieb eines 3-Sterne und 4-Sterne-Superior-Hotels auf Basis der DEHOGA-Richtlinien mit 120 bis 150 Zimmern als Mischform aus Kleinzimmern, Suiten und Boarding – Einheiten, auf Grundlage der Qualitäts-Richtlinien "Best Western Deutschland" oder eines vergleichbaren Konzepts.

Es werden keine Vorgaben zur Rechtsform einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gemacht. Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen: Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder in dem Investorenwettbewerb gegenüber dem Auslober und der Stadt Reutlingen rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen ferner erklären, dass sie für die spätere Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auslober und der Stadt Reutlingen haften.

1. Teilnahmebedingungen:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Die Eignung der Bewerber ist – soweit nicht nachfolgend etwas anderes angegeben – für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Kann einer der nachfolgend geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Der Auslober behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Bewerbungen unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Bewerbungen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden im weiteren Verfahrenslauf nicht berücksichtigt.

Die vorstehenden Regelungen sind auch für die vorzulegenden Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu beachten.

Folgende Nachweise werden gefordert:

  1. Vorlage einer aktuellen Darstellung über den Bewerber mit Angaben zu den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und etwaig verbundenen Unternehmen.
  2. Soweit anwendbar: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf nicht vor dem 1. Juli 2012 ausgestellt worden sein.
  3. Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehreren der nachfolgenden Straftaten vorliegt:
    1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    2. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
    3. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
    4. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
    5. § 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofs,
    6. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    7. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.

    Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

  4. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt:
    1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers oder Beantragung der Eröffnung oder Ablehnung dieses Antrags mangels Masse,
    2. Liquidation des Bewerbers,
    3. nachweisliche Begehung einer schweren Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt,
    4. nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
    5. vorsätzliche Angabe unzutreffender Erklärungen des Bewerbers in Bezug auf seine Eignung.

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

  1. Angaben des Bewerbers zu seinen Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie bezogen auf Hotelprojekte oder vergleichbare gewerbliche Projekte (aufgeschlüsselt nach Planung, Bau und Betrieb).
  2. Darstellung der Bonität des Bewerbers durch
    1. Vorlage einer allgemeinen, aussagekräftigen Bankauskunft, die Auskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers gibt. Die Bankauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein.
    2. Vorlage der Absichtserklärung einer in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Großbank, wonach diese bereit ist, dem Investor die für die Projektrealisierung (Planung, Bau und Betrieb oder Verpachtung des Hotels mit Tiefgarage) notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

3. Technische Leistungsfähigkeit:

  1. Angabe von Referenzen über die Realisierung von Hotels oder vergleichbarer gewerblicher Projekte, jeweils aufgeschlüsselt nach Planung und Bau sowie Betrieb und unter Angabe des Projektvolumens sowie eines konkreten Ansprechpartners (mit Anschrift und Kontaktdaten).

Zweistufiger Investorenwettbewerb

Gegenstand des zweistufigen Investorenwettbewerbs ist der Bau eines 3***- bis 4****-Hotels mit ca. 120-150 Zimmern inkl. Suiten und ggf. Boarding-Einheiten. [Anmerkung: Wir gehen von einem Investitionsvolumen von 19.000.000 EUR bis 22.000.000 EUR aus.] Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind in einer eigenen Tiefgarage unter dem Hotel nachzuweisen. Das Hotel und die Anfang 2013 eröffnende Stadthalle sollen sich zu einem Ensemble im Bürgerpark formieren und dadurch Synergieeffekte erzeugen. Es wird ein bedingungsfreies Bietverfahren nach Maßgabe der Mitteilung der EU-Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. Nr. C 209 vom 10.07.1997, S. 3-5) durchgeführt. Die Realisierung des Hotels durch einen Investor erfolgt auf einem im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstück der Stadt Reutlingen mit einer Laufzeit von – nach Wahl des Investors – mindestens 30 und maximal 99 Jahren. Der Investor hat beim Bau des Hotels die Ergebnisse des durchgeführten Architektenwettbewerbs umzusetzen. Dem Investor steht es frei, das Hotel selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den offiziellen Wettbewerbsunterlagen, die Sie unter Kontakt hier anfragen können bzw. die Ihnen auf schriftliche Anforderung gerne übersandt werden.


Bewerberfrist endet am 10. Oktober 2012. 12:00 Uhr.

Bei Fragen: bis 02.10.2012


Für Ihr Interesse und Ihre Angebotsabgabe bedanken wir uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

WICHMANN

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Reutlingen: dynamischer Wirtschaftsstandort zwischen Stuttgart und dem Bodensee

Reutlingen ist das bedeutendste wirtschaftliche Zentrum zwischen Stuttgart und dem Bodensee. Zusammen mit Tübingen bildet Reutlingen das Oberzentrum der Region Neckar-Alb.
Begünstigt durch die Nähe zum Flughafen und zur Messe Stuttgart (30 km/25 min vom zukünftigen Hotelstandort) partizipiert der Raum Reutlingen sehr stark an der wirtschaftlichen, dynamischen Entwicklung der Metropolregion Stuttgart.
Reutlingen besitzt traditionell eine hohe Bedeutung als Einkaufstadt und erfüllt örtlich und regional eine zentrale Versorgungsfunktion. Das Einzugsgebiet zieht sich, insbesondere im Süden, weit in die ländlich strukturierten Gebiete der Schwäbischen Alb.
Die Stadt Reutlingen zählt gegenwärtig rund 110.000 Einwohner. Reutlingen besticht zudem mit seinem herausragenden Kulturangebot: die Württembergische Philharmonie Reutlingen, ein Orchester von internationalem Renommee, drei renommierte städtische Museen und das Theater Reutlingen Die Tonne genießen allesamt landesweite Aufmerksamkeit.
Das UNESCO-Biosphärengebiet Schwäbische Alb und die benachbarte Universitätsstadt Tübingen sind vom Hotel an der Stadthalle Reutlingen in wenigen Minuten zu erreichen. Weitere attraktive Destinationen sind die nahe Landeshauptstadt Stuttgart oder die benachbarte Outlet-City Metzingen.

Weitere Informationen zu Stadt und Region erhalten Sie unter www.reutlingen.de oder www.tourismus-reutlingen.de

Kulturelles und gesellschaftliches Zentrum der Region: die Stadthalle Reutlingen

Mit der neuen Stadthalle auf dem Bruderhausareal, die am 5. Januar 2013 eröffnet wird, nutzt die Stadt Reutlingen die einmalige Chance, seine städtebauliche und auch gesellschaftliche Mitte zu stärken und einen integrativen Ort im Zentrum zu schaffen, von dem auch die umliegenden Städte und Gemeinden profitieren werden. Die neue "Halle für alle", als Identität stiftender Ort der Gemeinschaft und der Kultur städtischen Lebens, bietet eine breite Palette an Veranstaltungen und Nutzungen. Umgeben sind Stadthalle und Hotel vom Baumhain des Bürgerparks, einem modern gestalteten urbanen Grünraum von hoher Aufenthaltsqualität.
Die Stadthalle Reutlingen ist eine konzerttaugliche Veranstaltungshalle mit zwei Sälen (Großer Saal: max. 1.705 Plätze; Kleiner Saal: max. 405 Plätze und weitere Tagungsräumen) und den dazugehörigen Foyers und Nebenräumen. Neben einer vielfältigen musikalischen Nutzung, zum Beispiel rund 30 Konzerte der Württembergischen Philharmonie Reutlingen, können die multifunktionalen Säle für Kongresse, Tagungen und Vorträge, gesellschaftliche Veranstaltungen mit Tanz und Banketten, Messen und Ausstellungen und vieles andere mehr genutzt werden.

Weitere Informationen zur Stadthalle Reutlingen erhalten Sie unter www.stadthalle-reutlingen.com

Der Standort

Der Hotelstandort, das sogenannte Bruderhausareal mit ca. 2,7 ha Größe, hat im Stadtgrundriss von Reutlingen eine zentrale Scharnierfunktion: Es verbindet die Altstadt mit der Tübinger Vorstadt und mit dem Areal der ehemaligen Landesgartenschau um die Friedrich-List-Halle mit Volkspark und Pomologie und entlang der Echaz. Das Hotel bei der Stadthalle entsteht somit mitten im Herzen der Stadt.
Die Konrad-Adenauer-Straße und die Eberhardstraße (B 312) umschließen das Areal im Süden und Nordwesten. Im Osten liegt zwischen der Altstadt und dem Bruderhausareal der Zentrale Omnibusbahnhof (Haltestelle Stadtmitte). Der Hauptbahnhof ist nur wenige Gehminuten entfernt.